Kreishaus in Recklinghausen (Quelle: J.-S. Tiessen)

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15.11.19 | Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen genehmigt

Bezirksregierung Münster genehmigt öffentlich-rechtliche Vereinbarungen


Um Daten (anonymisierte Auszüge) aus den kommunalen Melderegistern in der abgeschotteten Statistikstelle des Kreises verarbeiten zu können, sind formelle öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Stadt und Kreis erforderlich, Stadtrat und Kreistag müssen diesen jeweils zustimmen. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster sind am 15.11.2019 die Vereinbarungen mit den Städten Datteln, Haltern am See und Waltrop rechtskräftig geworden. Damit kann die Auswertung der Daten in Kürze beginnen.

Details zum Verfahren finden Sie unter https://www.smartdemography.de/information-service/ziele-hintergruende/datenschutz-aspekte-bei-der-projektumsetzung.

Link zum Amtsblatt der Bezirksregierung:

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/service/amtsblaetter/amtsblaetter_2019/amtsblatt_46_2019.pdf